Zum Verkauf des Leuchtturmgebäudes Cuxhaven gibt das Bundesvermögensamt auf einem Faltblatt folgende Informationen (Angaben ohne Gewähr):
"Das Bundesvermögensamt übernimmt für Vollständigkeit und Zustand keine Gewähr.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die im Leuchtturm befindlichen leuchtfeuertechnischen Anlagen sind nicht mehr in Betrieb, sind jedoch zu erhalten.
Zukünftige Nutzungen sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Stadt Cuxhaven, Herr Krasselt, abzustimmen bzw. sind genehmigungspflichtig, wobei von vornherein eine Wohnnutzung auszuschließen ist.
Im Erdgeschoss des Leuchtturmes befinden sich Fernmeldeverteileranlagen. Im Kaufvertrag ist hierzu eine Regelung zu treffen, dass diese Anlagen weiterhin vom Wasser- und Schiffahrtsamt Cuxhaven unterhalten werden und zugänglich sein müssen.
Dem Schiffsmodellbauclub Cuxhaven (SMC) wurde im Erdgeschoss des Gebäudes ein Fläche als Stellfläche vermietet.
Besichtigungen können nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden.
Allgemeine Ausschreibungsbedingungen:
Der Turm wurde 1987 für 75000,- DM saniert.
Stand November 2001
Bildseite - Leuchtturm Cuxhaven - Daten
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