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Denkmalschutz für Richtfeuer

2003-11-20


Der Bezirksversammlung Hamburg-Altona liegt zur nächsten Sitzung ein Antrag vor, die Feuerträger der Richtfeuerlinie Wittenbergen / Tinsdal unter Denkmalschutz zu stellen.

Der Antrag im Wortlaut:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Leuchttürme Tinsdal und Wittenbergen als Denkmale geschützt werden.

Begründung:

In der zweiten Hälfte des vorvorigen Jahrhunderts entstand durch das verstärkte Aufkommen der Maschinenschifffahrt das Bedürfnis, die Unterelbe durchgängig zu "beleuchten", wie es damals hieß.

Die zunächst verwendeten Einzelfeuer hatten sich nicht bewährt. Im Gegensatz zu ihnen ermöglichten Richtfeuerlinien, bei denen Ober- und Unterfeuer hintereinander stehen, hohe Positionierungsgenauigkeit.

Daher begann Hamburg 1897 mit der systematischen Befeuerung aller langen, schmalen Fahrwasserabschnitte durch Richtfeuer. Aus dieser Zeit stammen die beiden 1899 erbauten Hamburger Leuchttürme. Sie sind damit auch die ältesten Feuerträger ihres Typs (Treppenrohr mit Gratsparren).

Originaldrucksache als .pdf

 


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