Nach ihrer Größe sind die den Nord-Ostsee-Kanal passierenden Schiffe den Verkehrsgruppen 1 bis 6 zugewiesen, einige Fahrzeuge sind von der Lotsenpflicht befreit. Entsprechende Tag- und Nachtsichtzeichen sind in der Seeschifffahrtsstraßenordnung festgelegt. |
Verkehrsgruppe | Lotsenpflichtiger | Freifahrer |
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1 | ||
2 | ||
3 | ||
4 | entfällt | |
5 + 6 | entfällt |
Tag | Nacht |
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Leuchtturm-Atlas
Letzte Änderung: 2000-03-24