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Lichterführung im NOK nach SeeSchStrO, Anhang II, Nrn. 12+13

Nach ihrer Größe sind die den Nord-Ostsee-Kanal passierenden Schiffe den Verkehrsgruppen 1 bis 6 zugewiesen, einige Fahrzeuge sind von der Lotsenpflicht befreit. Entsprechende Tag- und Nachtsichtzeichen sind in der Seeschifffahrtsstraßenordnung festgelegt.

Maus über Schiff=Tagzeichen
Rundumlichter=rund, Sektorlichter=rechteckig
VerkehrsgruppeLotsenpflichtigerFreifahrer
1 Gruppe 1 mit Lotse Gruppe 1 als Freifahrer
2 Gruppe 2 mit Lotse Gruppe 2 als Freifahrer
3 Gruppe 3 mit Lotse Gruppe 3 als Freifahrer
4 Gruppe 4 mit Lotse entfällt
5 + 6 Gruppe 5 oder 6 mit Lotse entfällt


Anforderung der Schleusung durch Freifahrer
TagNacht
Schleusung Schleusung

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Letzte Änderung: 2000-03-24